Zeitarbeit als Alternativlösung
Die Zeitarbeit ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ), bei der folgende drei Parteien involviert sind: Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer), Arbeitgeber (Verleiher) und Drittfirma (Entleiher). Der Leiharbeitnehmer schließt einen Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma ab, die wiederum für ihn Arbeitsbedingungen mit der Entleihfirma regelt. Zu diesem Zweck dient ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV).
Es besteht die Möglichkeit, von der Entleihfirma festangestellt zu werden. Dafür müssen jedoch zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen muss das Zeitarbeitsverhältnis befristet und abgelaufen sein. Zum anderem hat der Leiharbeitnehmer das Recht dazu, seinen Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma zu kündigen und darauffolgend eine Festanstellung bei der Entleihfirma anzunehmen.
Vor- und Nachteile der Zeitarbeit
Wer mit dem Gedanken spielt, eine Zeitarbeit in Lübeck zu suchen, der sollte alle Vor- und Nachteile in Erwägung ziehen. Es steht fest, dass die Arbeitnehmerüberlassung besonders für Berufseinsteiger, Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte und Berufsrückkehrer einen relativ einfachen und schnellen Berufsweg ermöglicht. Auch Migranten, die über keine Ausbildung oder Anerkennungsbescheide verfügen, können von diesem Dreiecksverhältnis profitieren.
Nichtsdestotrotz ist die Zeitarbeit mit gewissen Einbußen verbunden. Sie sind vor allem finanzieller Natur, denn das Gehalt liegt oft unter dem Niveau des Stammpersonals und ist an die Erfüllung verschiedener Leistungen angeknüpft. Zudem erweisen sich meistens kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse und ein relativ häufiger Einsatzortwechsel als nachteilig für jene Leiharbeitnehmer, die Stabilität im Berufsleben anstreben.
Rechtsrelevante Besonderheiten
Die Zeitarbeit als Beschäftigungsform greift zurück auf das Jahr 1972, in dem das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verabschiedet wurde. Seitdem erfuhr das AÜG mehrere Reformen mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen nach und nach zu verbessern. Die letzte Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erfolgte am 1. April 2017. Die Höchstverleihdauer sowie gleicher Lohn sind die Hauptaspekte, die aktuell im Fokus stehen.
Die erwähnte Höchstverleihdauer von Leiharbeitnehmern wurde auf 18 Monate begrenzt. Um außerdem den Missbrauch von Zeitarbeit einzudämmen, sieht das neue AÜG die Equal-Pay-Regelung vor. Gemäß dieser müssen die Leiharbeitnehmer spätestens nach neun Monaten den gleichen Lohn wie das Stammpersonal bekommen. Wird der Branchenzuschlag zum Tariflohn ab der sechsten Beschäftigungswoche ausbezahlt, ist die Entleihfirma dazu befugt, die Equal-Pay-Regelung auf 15 Monate zu erstrecken.
Wahl seriöser Zeitarbeitsfirmen
Bei der Suche nach einer Zeitarbeit in Lübeck sollte man auf Kompetenz und Seriosität von Zeitarbeitsfirmen achten. Nur dann kann man sicher sein, dass die angenommene Zeitarbeit eigene Erwartungen tatsächlich erfüllen wird. Die Erfahrung, über die eine ausgewählte Zeitarbeitsfirma verfügt, die Laufzeit des Arbeitsvertrages, Gehalt einschließlich Zuschläge und Pauschalen sowie vertragliche Festlegung von Aufgaben sind einige wichtige Punkte, auf die man eine besondere Aufmerksamkeit lenken sollte.